Netzentgelt · § 118 EnWG · Festlegungsverfahren AgNes
Netzentgeltbefreiung für Speicher: Was sich ändert, und wie Sie vorbereitet sind, wenn die Regel feststeht.
Wann die Bundesnetzagentur entscheidet, steht nicht fest. Was Sie bis dahin an Unterlagen brauchen, schon. Wir bereiten den Netzanschluss vor, damit Sie entscheidungsfähig sind, sobald die Regel gilt.
Ausgangslage
Was heute gilt
Batteriespeicher sind nach § 118 Abs. 6 EnWG für 20 Jahre von Netzentgelten befreit — vorausgesetzt, der Speicher nimmt vor dem gesetzlichen Stichtag den Betrieb auf. Diese Regelung gilt seit 2011 und ist für alle aktuell in Betrieb befindlichen Speicher gesichert.
Verfahren
Was sich ändern soll
Die Bundesnetzagentur arbeitet im Festlegungsverfahren zur Netzentgeltsystematik (AgNes) an einer Neuregelung. Nach derzeitigem Stand des Verfahrens soll für neue Speicher ab 2029 ein jährliches Kapazitätsentgelt gelten. In der Diskussion steht ein Referenzwert von 5,14 €/kW und Jahr — der für 2026 ermittelte Ausgangswert. Diskutiert wird eine Bandbreite von 4 bis 7 €/kW und Jahr.
Nach derzeitigem Stand des Festlegungsverfahrens sollen Speicher mit einer finalen Investitionsentscheidung bis 31. Dezember 2026 die 20-jährige Befreiung behalten.
Offener Punkt
Finale Investitionsentscheidung
Der Begriff ist im laufenden Verfahren noch nicht definiert. Die Bundesnetzagentur hat bislang nicht festgelegt, welche konkreten Handlungen als finale Investitionsentscheidung gelten: ein unterzeichneter Kaufvertrag, ein genehmigter Netzanschluss, eine Bestellung beim Hersteller — das ist derzeit offen.
Was das bedeutet: Wer am 31. Dezember 2026 noch keine Unterlagen hat, wird die Anforderungen — was auch immer sie sind — in wenigen Tagen nicht mehr erfüllen können. Wer vorbereitet ist, kann entscheiden sobald die Regel feststeht.
Rechenbeispiel
125 kW Anschlussleistung
Beim ermittelten Referenzwert von 5,14 €/kW und Jahr ergibt sich für einen Speicher mit 125 kW Anschlussleistung:
rund 640 €
Jährliches Kapazitätsentgelt
rund 12.850 €
Über 20 Jahre
Annahme: Referenzwert 5,14 €/kW/Jahr gemäß AgNes-Verfahren, konstant über 20 Jahre. Keine Prognose — der tatsächliche Wert wird durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Nach derzeitigem Stand des Festlegungsverfahrens.
Leistung
Was wir tun — und was nicht
Das übernehmen wir
- Wir stellen die Netzanfrage für einen Batteriespeicher beim zuständigen Netzbetreiber an Ihrem Standort.
- Wir fordern die notwendigen Anschlussdaten an.
- Wir prüfen Ihre Anlagendaten im Marktstammdatenregister.
- Wir werten die Rückmeldung des Netzbetreibers aus.
- Sie erhalten eine kurze Anschlussübersicht — und wissen damit ob und zu welchen Bedingungen ein Speicher an Ihrem Standort möglich ist.
Das übernehmen wir ausdrücklich nicht
- Wir schließen keinen Vertrag in Ihrem Namen ab.
- Wir lösen keine kostenpflichtigen Maßnahmen ohne Ihre Zustimmung aus.
- Wir unterzeichnen keinen Netzanschlussvertrag — der geht ausschließlich über Ihre Unterschrift.
Planung und Installation übernimmt unser Partner WorkSET Energy GmbH, Ulm — Elektrofachbetrieb mit Schwerpunkt Photovoltaik und Gewerbespeicher.
Ablauf
Der Weg
- 01
Vollmacht
Sie unterzeichnen die Vollmacht online. Damit dürfen wir beim Netzbetreiber für Sie auftreten.
- 02
Netzanschlussbegehren
Wir stellen die Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber und reichen die Unterlagen ein.
- 03
Rückmeldung Netzbetreiber
Der Netzbetreiber prüft und antwortet. Erfahrungsgemäß dauert das 4 bis 8 Wochen.
- 04
Ihre Entscheidung
Sie kennen Anschlusspunkt und Auflagen und entscheiden auf dieser Grundlage — oder eben nicht.
Paket
Netzverträglichkeitsprüfung
699,00 € netto (831,81 € brutto), einmalig.
Anrechnung
Entscheiden Sie sich anschließend für die Umsetzung mit uns, wird der Betrag auf den Auftrag angerechnet.
Rechnung
Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Vorkasse verlangen wir nicht.
Widerruf
Als Verbraucher können Sie den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung.
Beauftragung
In vier Schritten vorbereitet
Stammdaten, Vollmacht, Standort, Auftrag. Sie können jederzeit abbrechen — verbindlich wird es erst im vierten Schritt.
